Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Definitionen

• POLARYS: POLARYS GmbH, Konsul-Smidt-Str. 8b, D-28217 Bremen

• Verbraucher: natürliche Person, die in Geschäftsbeziehung zu POLARYS tritt, welche weder überwiegend ihrer gewerblichen

noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist (§ 13 BGB)

• Unternehmer: Kunde, der mit Polarys ein Rechtsgeschäft in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen

Tätigkeit abschließt (§ 14 BGB)

• Komponenten: jegliches Material, insbesondere Photovoltaische Module, Wechselrichter, etc., welche POLARYS im Rahmen

ihrer Leistungspflicht liefert

• Kunde: Verbraucher, Unternehmer und jeder andere, der zu POLARYS in Geschäftsbeziehungen tritt

• Angebot: Angebot der Kunden i.S.d § 145 f BGB an Polarys oder Polarys an Vertragspartner

• Annahme: Schriftliche Bestätigung des Auftrages des Kunden durch Polarys, Annahmeerklärung von Polarys i.S.d § 147 ff

BGB

• Geschäftsbeziehung: jede rechtliche und faktische Beziehung von POLARYS zu einem Kunden

• Preis: Das zu leistende Entgelt für Produkte oder Services, ausschließlich gem. Angebot oder Auftragsbestätigung, grds. zzgl. ges. MwSt. zum Zeitpunkt der Lieferung, incl. MwSt. bei Verbrauchern, zzgl. Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten, soweit nicht ausdrücklich eingeschlossen. Sollte sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergeben, gelten die Listenpreise, hilfsweise die üblichen Preise von POLARYS.

• Produkte: ausschließlich die im Angebot oder Antragsbestätigung bestimmten Waren, einschließlich Drittprodukten und Software sowie zugehörige Dienstleistungen.

• Service: Maintenance-, Reparatur- und Austauschdienstleistungen, die POLARYS als vereinbarte Serviceleistung gegebenenfalls auch durch Partner durchführt.

• Fremdprodukte: Produkte und sonstige Leistungen, die nicht von POLARYS hergestellt und/oder nicht mit der Marke Polarys versehen sind, aber von Polarys verkauft bzw. über Polarys im Auftrag geleistet werden.

2. Anwendungsbereich dieser AGB

Diese AGB finden Anwendung Geschäftsbeziehungen (z.B. Kauf-, Liefer-, Servicevertrag, etc.) zwischen POLARYS und dem Kunden sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., gleich, ob mündlich, schriftlich oder per Internet. Sie gelten auch dann für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht nochmals schriftlich vereinbart werden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden keine Anwendung.

3. Angebote / Vertragsschluss / Produktänderungen

Angebote von POLARYS erfolgen ausschließlich schriftlich. Angebote gelten für einen Zeitraum von 14 Tagen. Garantien sind nur verbindlich für POLARYS, wenn und soweit sie in einem Angebot oder sonst durch POLARYS als solche besonders abgegeben bzw. bezeichnet sind. Garantien bestehen stets nur als Einmalverpflichtungen. Nach Prüfung der Bestellung sendet POLARYS dem Kunden eine Auftragsbestätigung zu. Soweit der Kunde ohne schuldhaftes Zögern bei etwaigen Abweichungen schriftlich nicht widersprochen hat, gilt der Inhalt des Auftrages als Vertragsinhalt. Wegen der ständigen Weiterentwicklung des Standes der Technik, der Produkte und des Services behält sich POLARYS vor, Produkte und Services jederzeit zu ändern, sofern eine mindestens gleichwertige Funktionalität und Leistung sichergestellt ist.

Ertragsprognosen für Photovoltaik (PV)-Anlagen:

Bei der Ertragsprognose handelt es sich um eine Schätzung und nicht um eine gesicherte, zukünftige Leistung der PV-Anlage. Der Ertragsprognose liegen die zurzeit gültigen Vergütungss.tze für Solarstrom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugrunde.

Für Dauer und Höhe dieser Vergütung kann keine Gewähr übernommen werden; sie unterliegt politischen und gesetzgeberischen Einflüssen. Wird die PV-Anlage zu einem anderen Zeitpunkt als angegeben in Betrieb genommen, so können sich Dauer und Höhe der gesetzlichen Vergütung nach dem EEG und damit das betriebliche Ergebnis der PV-Anlage verändern. Die tatsächlichen Werte der

Sonneneinstrahlung und die Vor-Ort-Gegebenheiten an der PV-Anlage des Käufers können Abweichungen von den Erfahrungswerten ergeben, die der Prognose zugrunde gelegt wurden. Auch Betriebsunterbrechungen oder Fehlwirtschaft können zu Ertragsausfällen führen. Durch Wartung und Überwachung kann die Performance Ratio einer PV-Anlage gesteigert werden. Die Angaben zur Finanzierung der PV-Anlage sind in jedem Fall beispielhaft und unverbindlich. Daher können wir eine Haftung für den realen Energieertrag und/oder das aufgezeigte Finanzierungsmodell nicht übernehmen. Etwaige Finanzierungskosten und andere Nebenkosten (wie beispielsweise

Kosten einer Versicherung) wurden in dem Finanzierungsmodell nicht berücksichtigt. Informationen zur Besteuerung des Gewinns der PV-Anlage werden nicht erteilt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Der vom Kunden zu zahlende Preis ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung von POLARYS. POLARYS behält sich bei Verträgen mit Unternehmen vor, Preise bei der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung entsprechend anzupassen. Zahlungen haben per Vorkasse zu erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

POLARYS behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen, Teillieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, sowie gesetzliche Verzugszinsen und Ersatz weitergehender verzugsbedingter Schäden zu verlangen.

Skonti werden nicht gewährt. In Zahlungsverzug kommen Verbraucher ohne Mahnung spätestens, wenn sie einen Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsstellung (erkennbar am Rechnungsdatum) nicht bezahlt haben und wenn POLARYS auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen hat.

5. Zurückbehaltung/Aufrechnung

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden kann von diesem nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

6. Lieferung, Ausfuhrgenehmigung und Gefahrübergang

Zu jedem Artikel kann die Zeit bis zur Auslieferung unter o.g. Kontaktdaten nachgefragt werden. Polarys liefert grundsätzlich nur innerhalb von Deutschland. Auslandsbestellungen sind gesondert zu beauftragen. Polarys kann den Transporteur nach billigem Ermessen bestimmen. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands oder an Kunden mit Sitz im Ausland behält sich Polarys vor, ausschließlich gegen Vorauskasse zu liefern. Die Auslieferung erfolgt in Abhängigkeit von Abmaßen und Stückzahlen der bestellten Artikel mit verschiedenen Transporteuren. Ist die Zustellung nicht möglich gewesen, erhält der Kunde vom Transporteur eine Nachricht, aus der sich die weiteren Möglichkeiten ergeben. Sendungen an Packstationen, Postfächer oder postlagernde Sendungen sind nicht möglich. Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Waren notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn (www.bafa.de) sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht vom Vertrag zurückzutreten.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist oder mit Anzeige, dass die Ware zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei Rücksendungen an Polarys geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware in den Geschäfts- bzw. Lagerräumen von Polarys über.

7. Lieferzeit

Lieferzeiten sind nur ungefähr. Soweit möglich, sind fehlende, falsche oder beschädigte Produkte und/oder Verpackungen auf dem Frachtbrief vor Unterzeichnung zu vermerken. POLARYS ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde die hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerungskosten, zu tragen.

POLARYS kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, die frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen darf, in Lieferverzug. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von POLARYS innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder auf der Lieferung bestehen möchte. Zurücktreten kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur, soweit die Verzögerung der Lieferung von POLARYS zu vertreten ist.

8. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus folgenden Ansprüche gegen seine Vertragspartner zur Sicherung der Zahlungsforderungen von POLARYS in Höhe des geschuldeten Betrages an POLARYS ab.

POLARYS nimmt diese Abtretung an. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. POLARYS ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Kunden zuvor eine Frist für die Leistungserbringung setzen zu müssen.

Auch ohne zurückzutreten ist POLARYS berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen oder die Befugnis des Kunden zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Sache pfleglich zu behandeln, insbesondere diese unverzüglich gegen die üblichen Gefahren zum Neuwert zu versichern.

9. Ansprüche bei Sachmängeln

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist der Käufer nicht Verbraucher, gilt folgendes:

Die Beschaffenheit der Produkte ist in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben. Eigenschaften der Produkte, die nach den öffentlichen Äußerungen von POLARYS oder deren Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwartet werden können, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind. Sofern die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben oder sonst mit einem Mangel im Sinne der §§ 434 ff BGB behaftet sind, ist POLARYS abweichend von § 439 BGB nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung erwirbt POLARYS mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Im Rahmen der Produktion sowie zur Mängelbeseitigung /Ersatzlieferung verwendet POLARYS Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.

Übernimmt der Vorlieferant der Polarys oder der Hersteller der Ware zusätzliche Gewährleistungspflichten oder Gewährleistungsfristen für die Beschaffenheit der Ware, wird Polarys hierdurch nicht selbst verpflichtet. Rechte aus derartigen Zusagen stehen dem Kunden nur gegenüber dem Verwender der zusätzlichen Gewährleistungspflichten und Gewährleistungsfristen zu. Die Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung, sofern POLARYS den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Die gesetzliche Verjährung der Rückgriffsansprüche von Unternehmen bleibt hiervon unberührt, soweit die neu hergestellten Produkte im Rahmen des Geschäftsbetriebs an Verbraucher verkauft werden.

Gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, als der Kunde mit dem Verbraucher keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Zu Sachmängeln gehören insbesondere nicht:

- Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch den Käufer oder einen von ihm beauftragten Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch den Kunden oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind.

- Leistungen, die den Vorgaben des Kunden entsprechend erbracht wurden.

- Mängel an Fremdprodukten: hier wendet sich der Kunde vorrangig an deren Hersteller, um eine Mängelbeseitigung zu erreichen. Schlägt dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich POLARYS Gewährleistung entsprechend.

10. Untersuchung

Unternehmer und andere Kunden, die nicht Verbraucher sind, müssen die gelieferten Produkte unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Sonst sind die gelieferten Produkte genehmigt.

11. Service

Serviceleistungen werden durch POLARYS oder deren Servicepartner erbracht. Reaktionszeiten sind ungefähr vereinbart. Es gelten die Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“ entsprechend. Serviceleistungen können auch telefonisch oder über Internet erbracht werden.

Soweit vereinbart, können sie neben Instandsetzungsleistungen an Installations-, Integrations-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainings- oder Beratungsleistungen umfassen. Im Falle des Austauschs von Komponenten/Geräten erwirbt POLARYS mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten.

Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die folgenden Leistungen nicht von Serviceleistungen umfasste Fälle, in denen gemäß den vorstehenden Vorschriften Ansprüche aus Sachmängeln ausgeschlossen sind! Konfigurationsarbeiten, Arbeiten außerhalb üblicher

Geschäftszeiten, Standortwechsel von Produkten, vorbeugende Wartung (Instandhaltung), Ersatz von Verbrauchsmaterialien, Ersatz von Modulen/Wechselrichtern; Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich sind; Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden.

Für Drittprodukte gelten ausschließlich die Bestimmungen der Hersteller.

12. Haftung

Polarys haftet unbeschadet der nachfolgenden Haftungsbegrenzung unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich verursachte Schäden und Schäden aus grob fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 

Die Haftungsbeschränkung betrifft ebenfalls keine Ansprüche aus Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit Polarys eine Garantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen der Garantie. Bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen einer unwesentlichen Vertragspflicht sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung von Polarys auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. 

Außer in den vorstehend genannten Fällen haftet Polarys für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

13. Höhere Gewalt/Verzögerung durch Kunden

Leistungsverzögerungen aufgrund von Höherer Gewalt (Streik, Aufruhr, Naturgewalten, behördliche Anordnungen, allg. Störungen der Telekommunikation, etc) und verzögernden Umständen aus dem Bereich des Kunden hat POLARYS nicht zu vertreten und berechtigt POLARYS das Erbringen seiner betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung bzw. eine zusätzlich angemessene weitere Anlaufzeit hinauszuschieben – POLARYS wird dieses dem Kunden anzeigen.

14. Rechte / Schutzrechte Dritter

POLARYS gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, die Produkte/Serviceleistung ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen. Für mitgelieferte Betreiber-Software gelten die § 69d und 69e des UrhG. 

Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Planungsunterlagen, Entwürfe, Zeichnungen und sonstige von POLARYS erhaltene Unterlagen zu vervielfältigen, zu verkaufen oder sonst wie zu verwerten. Ausnahmen sind projektbezogene Zwecke. POLARYS wird die Kunden von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines Immaterialgüterrechts freistellen, sofern der Kunde POLARYS von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt und POLARYS alle erforderlichen rechtlichen Abwehrmaßnahmen (dies beinhaltet z.B. die Prozessführung inklusive des Abschlusses von Vergleichen) ermöglicht. Der Kunde wird POLARYS weitestgehend unterstützen. Diese Freistellung umfasst keine Ansprüche, die ganz oder teilweise darauf beruhen, dass der Kunde nicht autorisierte

Änderungen an den Produkten vorgenommen hat oder die Produkte mit anderen Produkten oder Leistungen kombiniert oder nutzt. Im Fall einer Verletzung von Schutzrechten Dritter darf POLARYS – unbeschadet des Vorstehenden – nach eigener Wahl und auf seine Kosten unter Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden erforderliche Nutzungsrechte erwerben.

15. Fremdprodukte/ Garantie

Für von Polarys mitgelieferte, nicht von Polarys selbst hergestellte Produkte gelten grundsätzlich die Garantiebestimmungen des jeweiligen Produktherstellers. Erforderliche Garantieerklärungen fügt Polarys den Produkten bei. Übernimmt der Vorlieferant der Polarys oder der Hersteller der Ware zusätzliche Garantien für die Beschaffenheit der Ware, wird Polarys hierdurch nicht selbst verpflichtet. Rechte aus derartigen Zusagen stehen dem Kunden nur gegenüber dem Verwender der zusätzlichen Garantien zu.

16. Export

Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in die die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Dasselbe gilt für Importvorschriften. Gemäß den vorstehend aufgeführten Import-/Exportbestimmungen dürfen die Produkte insbesondere nicht an definierte Nutzer, in definierte Länder oder zu definierten Nutzungen geliefert oder lizenziert werden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten.

17. Datenschutz

Kundendaten unterliegen der elektronischen Datenverarbeitung. Polarys wird bei der Nutzung personenbezogener Daten die relevanten Datenschutzbestimmungen (insbesondere des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes) beachten.

Gegebenenfalls leitet Polarys personenbezogene Daten an Servicepartner und andere Unternehmen der Polarys Gruppe, die sich auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes befinden können, unter Einhaltung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen weiter. Die

Polarys- Datenschutzrichtlinie ist einzusehen unter www.polarys.de/datenschutz oder kann jederzeit von Polarys angefordert werden.

18. Geheimhaltung

Beide Parteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als solche gekennzeichneten oder offensichtlich erkennbaren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.

19. Kündigung/Rücktritt

Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrages anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen bzw. von ihm zurückzutreten:

- Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Art durch die andere Partei

- nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird

- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei oder Beantragung der Eröffnung.

POLARYS ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde trotz einer von POLARYS eingeräumten angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt oder der Kunde Export- oder Importbestimmungen verletzt. Nach Wahl von POLARYS kann dieser bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden Vertragsbeendigung pauschalierten Schadenersatz i.H.v 20% der Vertragssumme oder gesetzlichen Schadenersatz vom Auftraggeber verlangen.

20. Kunden Obliegenheit

Darüber hinaus erklärt sich der Kunde bereit, POLARYS sämtliche zu deren Leistungserbringung erforderlichen Informationen mitzuteilen und POLARYS den erforderlichen Zugang zu den Projektstätten und den Produkten zu gewähren sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Dasselbe gilt für die Durchführung von Mängelbeseitigungs-, Ersatzlieferungs- oder Serviceleistungen.

21. Widerrufsrecht von Verbrauchern

Verbraucher können, die auf Abschluss eines Fernabsatzvertrags gerichteten Erklärungen, binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Produkte ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Produkte widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an die Polarys unter Ziffer 1 dieser AGB.

Eine ausführliche Information im Sinne des § 312 d BGB erhalten Verbraucher separat in Textform.

22. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache

Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung Bremen. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort soweit in der Auftragsbestätigung nicht anders bestimmt. Die deutsche Fassung der AGB ist maßgebend.

23. Entsorgung und Batterierücknahme

Batterien dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen. Dazu können Sie Ihre gebrauchten Batterien bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo entsprechende Batterien verkauft werden. Die von uns erhaltenen Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unentgeltlich zurückgeben oder per Post zurücksenden.

Nachstehende Symbole haben folgende Bedeutung:

Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber“

24. Verschiedenes

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der sonstigen Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch ein wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung weitestgehend entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich erfolgen. Kündigungs- und Rücktrittserkl.rungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

Die Änderung vorstehenden Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits ausdrücklich der Schriftform.

Stand dieser AGB: 04. März 2022

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+49 (0)3976 - 280 3199

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